Versicherungsschutz im Hochschulsport durch die gesetzliche Unfallversicherung

3. Oktober 2017, Allgemein

Studenten stehen während einer vom Hochschulsport ihrer Universität veranstalteten Sportveranstaltung selbst dann unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung, wenn die Sportveranstaltung nur einmal jährlich stattfindet und auch für Studierende anderer Universitäten offen ist. Das entscheidende Gericht stellt damit fest, dass auch bei nur einmal jährlichen Veranstaltungen, soweit diese vom Hochschulsport der jeweiligen Hochschule angeboten werden, Versicherungsschutz besteht.

(vgl. Urteil des LSG Nordrhein-Westfalen vom 09.11.2016 – L 17 U 182/13)

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