Auch Blitzerwarner auf dem Handy ist verboten

18. August 2017, Allgemein, Ordnungswidrigkeit, Strafrecht, Verkehrsrecht

Apps gibt es bekanntlich für alles – also auch Blitzerwarner.

Das kann teuer werden. Beim Führen eines Fahrzeuges darf kein technisches Gerät betrieben oder betriebsbereit mitgeführt werden, welches dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören.
Dieser Tatbestand des § 23 Abs. 1b Satz 1 StVO ist auch dann erfüllt, wenn ein Autofahrer während der Fahrt ein Mobiltelefon betriebsbereit mit sich führt, auf dem eine sogenannte „Blitzer-App“ installiert und während der Fahrt aufgerufen ist. Ein Verstoß wird im Regelfall mit einem Bußgeld von 75 Euro geahndet.

(vgl. OLG Rostock vom 22.02.2017 – 21 Ss OWi 38/17 (Z)

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